Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) verändert unsere Arbeitswelt grundlegend. Sam Altman, CEO von OpenAI, dazu im September 2024:
“When I was in school, computer programming was already popular, but nothing like it is popular today. And people would say the same things — many of the same things — they say about AI now than they would say about programming, which is like, ‘Oh man, this is going to change things so much, and this is going to make a lot of the jobs of today go away.’ And to me, the most obvious thing was, ‘Well, if that’s the case, I’d better get really good at using this tool if that’s the thing that’s going to have this big impact.”
Man könnte also sagen: eine Schulung der Mitarbeiter macht Sinn, denn viele Arbeitsplätze werden sich durch KI verändern. Bei einigen, z.B. im Marketing oder beim Programmieren ist dieser Prozess bereits in vollem Gange. Bei anderen lässt sich allenfalls erahnen, wohin die Reise geht.
Pflichtschulung?
Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI geschaffen. Diese Verordnung soll, so Bundesdigitalminister Volker Wissing die Grundlage, für einen breiten und sicheren Einsatz der Technologie in unserem Land sein.
Bei der Diskussion um den AI-Act bzw. die KI-Verordnung ging es in der öffentlichen Wahrnehmung um den risikobasierten Ansatz und die Frage, welche Anwendungen unter die Hochrisikoregulierung fallen. Etwas unbeachtet blieb das Thema in Art. 4 KI-Verordnung. (Hier geht es übrigens zur vollständigen amtlichen Übersetzung)
Artikel 4: KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Bin ich als Unternehmen Betreiber?
Auch die Frage, wer ein Betreiber ist, steht im AI-Act bzw. der KI-Verordnung im Art 3 Nr. 4
„Betreiber“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet;
Wenn also KI im Unternehmen für nicht private Zwecke eingesetzt wird und sei es nur die Nutzung von ChatGPT, der Microsoft Copliot oder Claude im Browser, finde ich mich als Unternehmen in der Betreiberrolle wieder.
Was bedeutet KI-Kompetenz oder engl. AI-Literacy?
Auch hier gibt der AI-Act bzw. der KI-Verordnung im Art 3 Nr. 56 Anhaltspunkte:
„KI-Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
Die Mitarbeiter müssen aus unserer Sicht verstehen, wie die Technologie grundsätzlich funktioniert. Aus diesem Verständnis leitet sich dann fast von selbst ab, welche Risiken der Technologieeinsatz mit sich bringt und welche Schäden verursacht werden können. Beispiele hierfür: Bias und Halluzination. (Auch wenn wir letztere Begriff nicht mögen.)
Chancen erkennen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, sollte auch unserer Sicht der Einsatz von KI anhand verschiedener und wenn möglich im Unternehmen bereitgestellter Beispieltools geübt werden. Dies zahlt dann auch wieder auch die Risikominimierung beim „Halluzinieren“ ein.
Rechte und Pflichten. Auch hierzu muss dem Arbeitnehmer klar werden welche sonstigen Verpflichtungen er beim Einsatz von KI hat. Dies umfasst die KI-Verordnung selbst, insbesondere eine Sensibilisierung für Hochrisikoanwendungen, die Transparenzverpflichten nach Art. 50 und auch angrenzende Rechtsakte, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Letztere immer im konkreten Bezug auf die Anwendung von KI.
Schulung: One Size fits all?
Auch hier: Kontext. Nicht nur beim Prompten, sondern dem Gesetzgeber offensichtlich auch bei der KI-Kompetenz wichtig. Erwägungsgrund Nr. 20 der KI-Verordnung (des AI-Acts) hier nur ein Auszug:
(…) Diese Konzepte können in Bezug auf den jeweiligen Kontext unterschiedlich sein (…) sowie — im Falle betroffener Personen — das nötige Wissen, um zu verstehen, wie sich mithilfe von KI getroffene Entscheidungen auf sie auswirken werden.
Daraus schließen wir: One -fit‘s all wird schwierig. Der Kontextbezug aus der jeweiligen Mitarbeiterfunktion sollte einfließen. Dies macht durchaus Sinn, denn die Situation ist im Marketing ganz anders als z.B. in der HR bzw. Personalabteilung.
Das AI Transformation Institut setzt auf einen hybriden Ansatz: Neben E-Learning-Einheiten bieten wir drei Live-Lerneinheiten in Kleingruppen an. So können wir gezielt auf den individuellen Kontext der Teilnehmer eingehen. Vorteil darüber hinaus: wir können auf aktuelle auch unternehmensindividuelle Entwicklungen und Themen eingehen und die Mitarbeiter sind zusätzlich motiviert, die E-Learning Einheiten mit „voller“ Aufmerksamkeit abzuschließen.
Unmögliche Fristen
Die Frist bis zur Umsetzung der KI-Kompetenz (engl. AI Literacy) läuft bis zum 2. Februar 2025. Damit ist die Zeit wie für alle anderen Regelungen in der KI-Verordnung (AI-Act)auch wirklich knapp bemessen. Daher sind wir der Überzeugung, dass es hier zunächst keine harten Kontrollen geben wird. Vielleicht auch geben kann, da auch die Aufsichtsbehörde in Deutschland (Bundesnetzagentur) noch mit dem Personal ausgestattet werden muss, um die ihr zugedachten Aufgaben ausfüllen zu können. Dies könnte sich im Zeitablauf ändern.
Wir sehen hier zunächst eine Chance angesichts angespannter Weiterbildungsbudgets, die häufig kein Geld für eine sinnvolle Schulungsbegleitung der KI-Implementierung zulassen. Denn bei die KI-Kompetenz bzw. AI-Literacy Schulungen des AI Transformation Instituts basieren bewusst auf einer Anwenderschulung, die um die rechtlichen Themen erweitert wurde.
Zusammenfassung
KI-Kompetenz bzw. AI-Literacy Art. 4 KI-Verordnung (AI-Act) wird Pflicht und damit eine Pflichtschulung für Millionen von Arbeitnehmer:innen allein in Deutschland. Dies ist bislang kaum jemandem bekannt und gleichzeitig mit fast unmöglichen Übergangsfristen belegt.
Grundsätzlich macht eine solche Schulung Sinn, denn die aus Unternehmenssicht will ich ja die Effizienzgewinne, die die Technologie bietet, auch holen. Größer in diesem Sinne das Zitat von Sam Altman – die Arbeit wird sich massiv transformieren. Das der Gesetzgeber eine solche Schulung dann auch vorschreibt, spricht für ein paternalistisches Staatsverständnis. Aber mit dieser Pflicht müssen wir jetzt umgehen und versuchen diese als Chance einer Technologieeinführung für und mit den Arbeitnehmerinnen zu nutzen.
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