Die EU diskutiert mit dem Vorschlag zum „Digitalen Omnibus“ (19.11.2025, COM(2025) 836 final) aktuell eine Überarbeitung des AI Act. Ein zentraler Punkt: Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 soll abgeschwächt werden. Auf den ersten Blick klingt das nach willkommenem Bürokratieabbau. Auf den zweiten Blick merkt man: Für verantwortungsvolle Unternehmen ändert sich faktisch – nichts.
„Stating the obvious“: Potente Technologie braucht befähigte Menschen
Ausgangspunkt ist eine Binsenweisheit, die der AI Act ursprünglich nur schwarz auf weiß fixiert hatte: Wer eine leistungsfähige und damit immer auch risikobehaftete Technologie ins Unternehmen holt, muss die Menschen, die damit arbeiten, befähigen:
- zu verstehen, was das System kann – und was nicht,
- Risiken zu erkennen,
- Ergebnisse einzuordnen und im Zweifel zu korrigieren.
Artikel 4 AI Act („AI Literacy“) hatte dieses Prinzip explizit gemacht: Anbieter und Nutzer von KI sollten sicherstellen, dass ihre Teams über angemessene KI-Kompetenz verfügen.
Bürokratieabbau? Auf dem Papier ja – in der Praxis nein
Der Digitale Omnibus beabsichtigt, diese Pflicht formal abzuschwächen: Aus einer harten Unternehmenspflicht wird eher ein Auftrag an die EU und die Mitgliedstaaten, KI-Kompetenz allgemein zu „fördern“.
Der geänderte Textvorschlag lautet (S. 21, Punkt 4):
„ The Commission and Member States shall encourage providers and deployers of AI systems to take measures to ensure a sufficient level of AI literacy of their staff and other persons dealing with the operation and use of AI systems on their behalf, taking into account their technical knowledge, experience, level of education and training and the context the AI systems are to be used in, and considering the persons or groups of persons on whom the AI systems are to be used.’ “
Ist das Thema KI-Kompetenz damit für Unternehmen erledigt?
Nein. Die Notwendigkeit zur Schulung ergibt sich längst aus anderen, weiterhin gültigen Regelwerken:
- Datenschutz (DSGVO): Wer mit personenbezogenen Daten und KI arbeitet, benötigt nachweislich geschulte Mitarbeitende (Art. 32, Art. 39 DSGVO) – andernfalls drohen bei Fehlbedienung Bußgelder wegen mangelnder technischer und organisatorischer Maßnahmen.
- Arbeitsschutz: Der Einsatz neuer Technologie am Arbeitsplatz ohne entsprechende Unterweisung stellt einen Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten dar.
- Organisationspflichten der Geschäftsführung: Die Unternehmensleitung muss den Betrieb so organisieren, dass Gesetzesverstöße vermieden werden (Compliance). Ohne Qualifizierung der Belegschaft ist dies bei KI nicht darstellbar.
- AI Act bei Hochrisiko-Systemen (Art. 26): Wichtig: Der Omnibus ändert nichts an Artikel 26. Menschen, die Hochrisiko-Systeme (z.B. im HR oder Banking) überwachen, müssen weiterhin ausdrücklich die nötige Kompetenz und Ausbildung besitzen.
Das Fazit: Deregulierung der Pflicht, aber nicht der Haftung
Der Effekt des Omnibus lässt sich bildlich vergleichen: Der Gesetzgeber schafft die formale Pflicht zum „Führerschein“ ab, behält aber die volle Haftung bei Unfällen bei. Formal werden die Vorgaben gelockert, praktisch bleibt das Risiko – und damit die Verantwortung – vollständig beim Unternehmen.
Was heißt das für die Praxis?
Für Unternehmen, die KI professionell einsetzen wollen, ist die Botschaft klar:
- KI-Kompetenz bleibt Geschäftsgrundlage – unabhängig davon, wie weich Artikel 4 am Ende formuliert ist.
- Haftungsprävention: Wer Mitarbeitende ohne Ausbildung mit KI arbeiten lässt, riskiert zwar künftig vielleicht kein Bußgeld mehr wegen Artikel 4, dafür aber Haftungsschäden, Reputationsverlust und DSGVO-Verstöße.
- Handlungsempfehlung: Statt auf juristische Feinheiten der Deregulierung zu warten, lohnt es sich, jetzt strukturiert auf rollenbasierte Schulungsprogramme, klare Leitlinien und Governance zu setzen.
Der Digitale Omnibus mag den Text des Gesetzes verändern. Die Pflicht, Menschen im Umgang mit mächtigen Technologien zu befähigen, bleibt bestehen – rechtlich, praktisch und ethisch.
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